5-Sterne Premium-Schutz |
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 1)
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| Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises |
Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) 1)
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| zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch (vorzeitige oder verspätete Rückreise) |
Reise-Krankenversicherung
| Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstatten wir Ihnen die Kosten für: | |
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| ambulante Behandlung beim Arzt, Zahnarzt, Medikamente |
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| stationäre Behandlung im Krankenhaus einschließlich Operationen |
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| den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport |
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| medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge) |
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| kein Selbstbehalt |
Notfall-Versicherung
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| Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr |
Reise-Unfallversicherung
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| Versicherungssumme je versicherte Person: |
Reisegepäck-Versicherung
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| Versicherungssumme: |
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| kein Selbstbehalt |
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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 1)
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1) Kein Selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulant behandelte Erkrankung. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. |
Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie im Reisebüro. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de, Unterpunkt Service, abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die aktuellen Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG (VB-RS 2008 (UR) und VB-KV 2008 (UR)). |